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Für Geschädigte, Rechtsanwälte und Sachverständige.
Berechnen Sie in Sekunden Ihren Total- oder Reparatur-Schaden, Ihre Wertminderung und Ihren Nutzungsausfall.

Exklusiv nur hier: Ein juristisch korrekter Schadenkalkulator mit Wertminderungsberechnung nach der gerichtlich anerkannten Rurkopf Sahm Formel, Reparatur- und Totalschadenberechnung mit allen juristischen Abgrenzungsfällen (100%, 130% - Fall, unter Berücksichtigung der Wertminderung) und einer Nutzungsausfallschätzung unter grober Berücksichtigung der Fahrzeugklasse. Geben Sie die Zahlen aus Ihrem Kostenvoranschlag oder Gutachten ein, um eine Berechnung Ihres Schadensanspruches zu erhalten. Oder schätzen Sie die Werte. Nur ein qualifiziertes, qualitatives KFZ-Schadensgutachten ermittelt alle Werte umfassend, exakt und gerichtsfest, um Ihren Anspruch korrekt zu kalkulieren. Erläuterung: Fahrzeugwert vor dem Unfall / Wiederbeschaffungswert: Der Fahrzeug-Marktpreis, wie er vor diesem Unfall war. Fahrzeugwert nach dem Unfall / Restwert: Der aktuelle Wert des Fahrzeuges, unter Berücksichtigung des unfallbedingten Schadens. Schadenshöhe brutto: Die Reparaturkosten, die für eine vollständige, sach- und fachgerechte Reparatur des Fahrzeuges erforderlich sind. Wertminderung: Nur bei jüngeren Fahrzeugen. Der unfallbedingt verringerte, bei einem Weiterverkauf sich realisierende Minderwert. Nutzungsausfall: Entschädigung für die entgangene Nutzung des KFZ (anstelle einer Mietwagenanmietung), erforderlich hierfür ist eine nachgewiesene Reparatur oder der Erwerb eines Ersatzfahrzeuges.

 

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Auslagenpauschale 

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Nutzungsausfall ca. 14 Tage

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- Nutzungsausfall nur nach Neuerwerb Ersatzfahrzeug

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Totalschaden? Reparaturschaden? Wieviel Nutzungsausfall und Wertminderung erhalte ich?
 
Eine belastbare Kalkulation eines Unfallschadens ist entscheidend. Rechtsanwalt Elci stellt für Geschädigte, Anwälte, Gutachter, Werkstätten, Gerichte und Versicherungen diesen Schadenrechner, erstellt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Fachliteratur, zur Verfügung.

Ihre Unfallrechts-Kanzlei in DU und im Ruhrgebiet.

 

Personenschäden, Schadenskalkulations-Grenzfälle, Haftpflicht- und Kaskoabrechnungen, Regulierungsablehnungen, zögerliche Versicherungsbearbeitung. Die Kanzlei wickelt Unfallsachen präzise ab.

 

www.rechtsanwalt-elci.de - Dr. Wilhelm Roelen Str. 402 - 47179 Duisburg - 0203 57 830 730

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